Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja Stimmen 1 Stimmenthaltung

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Finanzausschuß der Gemeinde Wittenförden hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2003 beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage enthalten. Es ist vorgesehen einen Kommunalkredit von 440.000,00 TEUR umzuschulden. Die Haushaltssatzung ist von Seiten der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust genehmigungsfrei.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt die Haushaltsatzung 2003 mit ihren Anlagen. Der Bürgermeister wird ermächtigt in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes Stralendorf, über den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0