Sitzung: 16.12.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja Stimmen 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/WIT/112
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzausschuß der Gemeinde
Wittenförden hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2003 beraten und
empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zu beschließen. Die Pläne und Erläuterungen sind in der Anlage
enthalten. Es ist vorgesehen einen Kommunalkredit von 440.000,00 TEUR
umzuschulden. Die Haushaltssatzung ist von Seiten der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust genehmigungsfrei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt die Haushaltsatzung 2003 mit ihren Anlagen. Der
Bürgermeister wird ermächtigt in Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes
Stralendorf, über den günstigsten Umschuldungskredit zu entscheiden.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0