Sitzung: 18.12.2017 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/AMT/237
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und Herr Necke von
NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den
Jahresabschluss des Amtes Stralendorf zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.09.2017
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht,
Prüfungsvermerk sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
17.098.838,44 EUR |
Jahresergebnis vor u. nach
Veränderung der Rücklagen |
44.879,34 EUR |
Ergebnisvortrag inkl.
Jahresergebnis 2015 |
880.610,02 EUR |
Liquiditätsbestand ohne
Mitgliedsgemeinden |
1.147.376,21 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
07.11.2017 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des
Jahresabschlusses des Amtes Stralendorf zum 31.12.2015 i.d.F. 29.09.2017 zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss des
Amtes Stralendorf zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.09.2017 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen:
Herr Manfred
Bosselmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-