Sitzung: 18.12.2017 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/AMT/238
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und Herr Necke von
NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den
Jahresabschluss des Amtes Stralendorf zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.11.2017
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (s. Anlagen
2017/AMT/237).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
07.11.2017 beschlossen, dem Amtsausschuss die Entlastung des Amtsvorstehers für
das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.
Der Amtsvorsteher unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach
§ 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf entlastet den Amtsvorsteher für
das Haushaltjahr 2015.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen:
Herr Manfred
Bosselmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-