Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss des Amtes Stralendorf zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.11.2017 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (s. Anlagen 2017/AMT/237).

 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen, dem Amtsausschuss die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.

 

Der Amtsvorsteher unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf entlastet den Amtsvorsteher für das Haushaltjahr 2015.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

Herr Manfred Bosselmann


Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -