Sitzung: 16.12.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja Stimmen
Vorlage: 2002/WIT/111
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Mindestschülerzahl für eine Haupt- und Realschule wurde letztmalig im Schuljahr 2000 / 2001 erreicht. Ausnahmetatbestände nach § 4 Abs. 1 Nr. 3a, b SEPVO M-V bestehen nicht. Der Standort Haupt- und Realschule Wittenförden ist damit im Bestand gefährdet und somit aufzuheben. Auf der Grundlage von § 107 (6) SchulG M-V wurde der am 24.01.2002 unter DS-Nr. 316/2002 vom Kreistag beschlossene Schulentwicklungsplan für allgemein bildende Schulen des Landkreises Ludwigslust für die Schuljahre 2001/02 bis 2005/06 durch Bescheid der obersten Schulaufsichtsbehörde vom 22.03.2002, AZ: VII 220A, genehmigt. Danach ist der Standort der Haupt- und Realschule zum Endes des Schuljahres 2002/03 aufzuheben. Es wird eine eigenständige Grundschule gebildet. Gemäß § 108 SchulG M-V sind für Aufhebung eines Schulstandortes sowie die Bildung einer eigenständigen Grundschule, Beschlüsse des Schulträgers notwendig.
Beschlussvorschlag:
1. Die verbundene Haupt- und Realschule mit
Grundschule Wittenförden wird zum Ende des Schuljahres 2002 / 2003 aufgehoben.
2. Zum Beginn des Schuljahres 2003 / 2004 wird am
Standort Wittenförden, eine eigenständige Grundschule errichtet.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0