Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 7 Ja Stimmen 1 Nein Stimme 1 Stimmenthaltung

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Wittenförden hat am 01.07.2002 den Entwurf der 6. Änderung beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde Wittenförden mit dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben. Das Abwägungsergebnis wird in Anlage 1 dargestellt, es wird als Beschluß empfohlen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, ist der Satzungsbeschluß erforderlich. Der B – Plan Nr. 4 / 6. Änderung der Gemeinde Wittenförden wird den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Anregungen seitens Träger öffentlicher Belange und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung, wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage – tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregung / auf der Sitzung beraten – geprüft.

     Es ergeben sich:

     - zu berücksichtigende Anregungen

     - teilweise zu berücksichtigende Anregungen

     - nicht berücksichtigte Anregungen

2.  Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden – soweit sie von Bedeutung für den B – Plan Nr. 4 sind, in der Begründung berücksichtigt.

3.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B –Plan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung der Gemeinde Wittenförden unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.  Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des B – Planes Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

5.  Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 4 / 6. Änderung vorgebrachten Anregungen, wird in der Gemeindevertretung wie oben dargestellt beschlossen, (Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung eingearbeitet.

6.  Auf Grund § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2114) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LbauO M-V Gl. Nr. 2130 – 3) beschließt die Gemeinde Wittenförden den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

7.    Die Begründung wird gebilligt.

8.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung nach Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 4 / 6. Änderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0