Sitzung: 16.12.2002 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 7 Ja Stimmen 1 Nein Stimme 1 Stimmenthaltung
Vorlage: 2002/WIT/109
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden hat am 01.07.2002 den Entwurf der 6. Änderung beschlossen. Die
Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde
Wittenförden mit dem Entwurf informiert. Sie wurden gleichzeitig über die
öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen
der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf
Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben. Das
Abwägungsergebnis wird in Anlage 1 dargestellt, es wird als Beschluß empfohlen.
Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, ist der Satzungsbeschluß
erforderlich. Der B – Plan Nr. 4 / 6. Änderung der Gemeinde Wittenförden wird
den Gemeindevertretern zur Beschlußfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen seitens Träger öffentlicher
Belange und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung, wurden
von der Gemeindevertretung behandelt. Die Anregungen wurden gemäß Anlage –
tabellarische Zusammenstellung geäußerte Anregung / auf der Sitzung beraten –
geprüft.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen
- nicht berücksichtigte Anregungen
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den
von Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden – soweit sie
von Bedeutung für den B – Plan Nr. 4 sind, in der Begründung berücksichtigt.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, Träger öffentlicher Belange sowie Bürger die Anregungen erhoben
haben, von dem Ergebnis der Abwägung zum B –Plan Nr. 4 in der Fassung der 6.
Änderung der Gemeinde Wittenförden unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei
der Vorlage des B – Planes Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung zur Genehmigung
mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 4 / 6.
Änderung vorgebrachten Anregungen, wird in der Gemeindevertretung wie oben
dargestellt beschlossen, (Abwägungsbeschluß) und in Plan und Begründung
eingearbeitet.
6. Auf Grund § 10 des Baugesetzbuches in der
Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2114) sowie nach § 86 Landesbauordnung
M-V (LbauO M-V Gl. Nr. 2130 – 3) beschließt die Gemeinde Wittenförden den
Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
7.
Die Begründung wird gebilligt.
8. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 4 in der Fassung der 6. Änderung nach
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen und in Kraft zu setzen. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 4 / 6. Änderung mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0