Sitzung: 06.12.2017 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/SCH/186
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die Gemeinde im
Allgemeinen und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim in der Haushaltsgenehmigung darauf hingewiesen worden, ihre
Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.
Dies muss mindestens dem Landesdurchschnitt entsprechen.
|
Grundsteuer A in Prozent |
Grundsteuer B in Prozent |
Gewerbesteuer in Prozent |
Gemeinde aktuell |
300 |
350 |
330 |
Landesdurchschnitt 2012 |
266 |
344 |
315 |
Landesdurchschnitt 2013 |
276 |
350 |
318 |
Landesdurchschnitt 2014 |
282 |
354 |
322 |
Landesdurchschnitt 2015 |
294 |
362 |
327 |
Landesdurchschnitt 2016 (Nivelliert) |
307 |
396 |
348 |
Landesdurchschnitt 2017 (Nivelliert) |
307 |
396 |
348 |
Landesdurchschnitt 2018 (Nivelliert und
Prognose) |
307 |
396 |
348 |
Die Erhebung von unterdurchschnittlichen Hebesätzen
führt zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Gemeinde. Zum einen
entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Steuererhebung.
Des Weiteren wird die Gemeinde bei der Berechnung Ihrer
Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes M-V und bei der Berechnung
der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die Grundlage für die Berechnung der
Amts- und Kreisumlage ist, mit dem Landesdurchschnittlichen Hebesätzen
berechnet.
Die daraus resultierenden Mehrausgaben an Umlagen, die
dann nicht aus den eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen
dann durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen (z.
B. Gebührenerhöhungen) ausgeglichen werden.
Weitere Auswirkungen können die Versagung gemeindlicher
Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch die Versagung von
Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus Kofinanzierungsfond).
Im Umkehrschluss werden die Steuereinnahmen welche aus
höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt resultieren, nicht angerechnet
und verbleiben bei der Gemeinde.
In Anbetracht der sehr späten Bereitstellung relevanter
Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der Planung und der Dauer
rechtsaufsichtlicher Genehmigungen ist es notwendig, um die Hebesätze
rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu können, bei
Änderungen zukünftig eine gesonderten
Hebesatzsatzung zu beschließen (siehe Anlage).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende
Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsteuer A 232,35 EUR
Grundsteuer B 1.645,44 EUR
Gewerbesteuer 6.247,18 EUR
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -