Sitzung: 06.12.2017 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2017/SCH/184
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Schossin zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.09.2017
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen
2017/SCH/183).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
07.11.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.
Der
Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin entlastet den Bürgermeister für das
Haushaltjahr 2015
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen:
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Weiß
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -