Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den Jahresabschluss der Gemeinde Dümmer zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.09.2017 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Bilanzsumme

   6.651.928,10 EUR

Jahresergebnis vor/nach Veränderung der Rücklagen

246.943,56 EUR

Ergebnisvortrag inkl. Jahresergebnis 2015

      430.009,89 EUR

Liquiditätsbestand zum 31.12.2015

790.509,67 EUR

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dümmer zum 31.Dezember 2015 i.d.F. 29.09.2017 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Dümmer zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.09.2017 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Anke Gräber

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                          -