Sitzung: 19.12.2017 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2017/ZÜL/161
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Zülow zum 31.12.2015 i.d.F. vom 29.09.2017
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen
2017/ZÜL/160).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
07.11.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow entlastet den Bürgermeister
für das Haushaltjahr 2015.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen:
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon
stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -