Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im Haushalt sind
300,00 Euro für die Zahlung der Aufwandsentschädigung vorgesehen .
Der Wehrführer Kurt Müller erhält 150,00 €
= 12/12 =
12,50 € pro Monat .
Der stellv. Wehrführer
erhält ebenfalls 150,00 € = 12/12 =
12,50 € pro Monat.
Beschlussvorschlag:
Die Zahlung ist im Dezember zu
veranlassen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0