Sach- und Rechtslage:
Für die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2
AbwAG M-V an Stelle von Kleineinleitungen zu zahlende Abwasserabgabe wurde für
die Gemeinde Zülow ein Abgabenbescheid für das Jahr 2001 in Höhe von 3.327,54 €
vom Landkreis Ludwigslust erlassen. Lt. Haushaltsansatz wurden für diese Abgabe
2.100,00 € eingestellt. 1.227,54 € stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar. Der
Bescheid des Landkreises Ludwigslust ist rechtskräftig und muß daher auch beglichen
werden.
Die Kosten in Höhe von 1.227,54
€ sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind,
wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet
wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe
erfolgt in der Haushaltsstelle 1.70000.71200.
Die Deckung erfolgt vorläufig
aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 1.227,54 €.
>
Beschlußvorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. <