Beschluss: zurückgestellt

Sach- und Rechtslage:

 

Für die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 AbwAG M-V an Stelle von Kleineinleitungen zu zahlende Abwasserabgabe wurde für die Gemeinde Zülow ein Abgabenbescheid für das Jahr 2001 in Höhe von 3.327,54 € vom Landkreis Ludwigslust erlassen. Lt. Haushaltsansatz wurden für diese Abgabe 2.100,00 € eingestellt. 1.227,54 € stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar. Der Bescheid des Landkreises Ludwigslust ist rechtskräftig und muß daher auch beglichen werden.

Die Kosten in Höhe von 1.227,54 € sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 1.70000.71200.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.227,54 €.

 

 

            > Beschlußvorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. <