Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Da die Kalkulation der Wasser
und Bodenverbandsbeitragssatzung welche in der Sitzung am 09.10.2002
beschlossen worden ist Fehler aufweist, ist der Beschluß 2002/ PAM/252 vom
09.10.2002 aufzuheben und neu zu beschließen .
Mit Schreiben vom
04.Februar 2002 empfiehlt das
Innenministerium M – V den Kommunen den Erlaß neuer Wasser – und
Bodenverbandssatzungen, die die
Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte berücksichtigt .
In diesem Zusammenhang ist von
Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und
mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden .
Aufgrund der Rückwirkung zum
01.01.2002 ist die Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow
beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere
Sude und beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2002/PAM / 252 vom
09.10.2002.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung
bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0