Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Da die Kalkulation der Wasser und Bodenverbandsbeitragssatzung welche in der Sitzung am 09.10.2002 beschlossen worden ist Fehler aufweist, ist der Beschluß 2002/ PAM/252 vom 09.10.2002 aufzuheben und neu zu beschließen .

Mit Schreiben vom 04.Februar  2002 empfiehlt das Innenministerium M – V den Kommunen den Erlaß neuer Wasser – und Bodenverbandssatzungen, die die  Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte berücksichtigt .

In diesem Zusammenhang ist von Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden .

Aufgrund der Rückwirkung zum 01.01.2002 ist die Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde  zu genehmigen .

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude und beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2002/PAM / 252 vom 09.10.2002.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung

bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           11

Davon stimmberechtigt:                                      11

Ja-Stimmen:                                                      10

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0