Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat die Absicht für die Sportler am
neuen Sportplatz ein Sozialgebäude zu errichten.
Der im gegenwärtigen Plan dafür vorgesehene Platz würde
die notwendige Parkplatzkapazität unzulässig reduzieren.
Es ist deshalb vorgesehen das Gebäude neben dem
Parkplatz zu errichten. Diese Fläche ist zur Zeit als öffentliche Grünfläche
ausgewiesen. Diese Änderung erfordert ein Verfahren nach § 2 BauGB , dazu ist auch ein entsprechender
Umweltbericht zu erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung der 4. Änderung des B – Planes Nr. 6
“Riedgraben” wird
beschlossen .
2.
Der als Anlage beigefügte Entwurf der Satzung, der
Begründung und des
Umweltberichtes werden als Entwurf
beschlossen .
3.
In der Änderung soll keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen
werden.
4.
Die Auslegung ist entsprechend Hauptsatzung bekannt zu
machen, parallel sind die TÖB
zu beteiligen .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0