Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat die Absicht für die Sportler am neuen Sportplatz ein Sozialgebäude zu errichten.

Der im gegenwärtigen Plan dafür vorgesehene Platz würde die notwendige Parkplatzkapazität unzulässig reduzieren.

Es ist deshalb vorgesehen das Gebäude neben dem Parkplatz zu errichten. Diese Fläche ist zur Zeit als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Diese Änderung erfordert ein Verfahren nach  § 2 BauGB , dazu ist auch ein entsprechender Umweltbericht zu erarbeiten.

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die Aufstellung der 4. Änderung des B – Planes  Nr. 6

“Riedgraben” wird beschlossen .

 

2.                   Der als Anlage beigefügte Entwurf der Satzung, der

Begründung und des Umweltberichtes werden als Entwurf

beschlossen .

 

3.                   In der Änderung soll keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

 

4.                   Die Auslegung ist entsprechend Hauptsatzung bekannt zu

machen, parallel sind die TÖB zu beteiligen .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0