Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Firma Design – Bau AG, Ahornstraße 26 in Pampow tritt als Investor für die Erschließung des  B – Planes  Nr. 11 “Am  Immenhorst 2. BA” auf (Erschließungsträger) .

Die Verpflichtungen des Erschließungsträgers gegenüber der Gemeinde sind in einem Erschließungsvertrag zu regeln.

Der bereits gefaßte Beschluß Nr.  2002/PAM/ 238  ist aufzuheben, da befangene Personen nicht ausgeschlossen wurden. Weiterhin sind die Hinweise des Fachdienstes Recht – und Kommunalaufsicht vom 28.10.2002 und 01.11.2002 zum Vertrag zu beachten .

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Vorbereitung und den Abschluß eines Erschließungsvertrages auf der Basis der Hinweise des FD Recht- und Kommunalaufsicht wie in der Sach – und Rechtslage ausgeführt. Dieser ist von unbefangenen Mitgliedern der Gemeindevertretung

( Stellv. Bürgermeister) zu bestätigen .

Der Beschluß Nr.  2002 /PAM/ 238 vom 10.07.2002 wird aufgehoben.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                                                                Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0