Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Design – Bau AG, Ahornstraße 26 in Pampow tritt als Investor für die Erschließung des B – Planes Nr. 11 “Am Immenhorst 2. BA” auf (Erschließungsträger) .
Die Verpflichtungen des
Erschließungsträgers gegenüber der Gemeinde sind in einem Erschließungsvertrag
zu regeln.
Der bereits gefaßte Beschluß
Nr. 2002/PAM/ 238 ist aufzuheben, da befangene Personen nicht
ausgeschlossen wurden. Weiterhin sind die Hinweise des Fachdienstes Recht – und
Kommunalaufsicht vom 28.10.2002 und 01.11.2002 zum Vertrag zu beachten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vorbereitung und den Abschluß eines Erschließungsvertrages auf der Basis der Hinweise des FD Recht- und Kommunalaufsicht wie in der Sach – und Rechtslage ausgeführt. Dieser ist von unbefangenen Mitgliedern der Gemeindevertretung
( Stellv. Bürgermeister) zu bestätigen .
Der Beschluß
Nr. 2002 /PAM/ 238 vom 10.07.2002 wird
aufgehoben.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0