Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Firma Design – Bau AG , Ahornstraße 26 in Pampow tritt als Investor für die Erschließung der 1. Änderung des B – Planes Nr. 10 “ Am Immenhorst” auf (Erschließungsträger).
Die Verpflichtungen des
Erschließungsträgers gegenüber der Gemeinde sind in einem Erschließungsvertrag
zu regeln .
Der hierzu bereits gefaßte
Beschluß Nr. 2002 /PAM/ 237 ist aufzuheben.
Weithin sind die Hinweise des
Fachdienstes Recht- und Kommunalaufsicht vom 28.10.02 und 01.11.02
zum Vertrag zu beachten .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Vorbereitung und den Abschluß eines Erschließungsvertrages auf der Basis der Hinweise des Fachdienstes Recht- und Kommunalaufsicht wie in der Sach – und Rechtslage ausgeführt. Dieser ist von unbefangenen Mitgliedern der Gemeindevertretung (Stellv. Bürgermeister) zu bestätigen.
Der Beschluß Nr. 2002/ PAM /237
vom 10.07.2002 wird aufgehoben .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0