Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Firma Design – Bau AG , Ahornstraße  26 in Pampow tritt als Investor für die Erschließung der 1. Änderung des B – Planes  Nr. 10 “ Am Immenhorst” auf (Erschließungsträger).

Die Verpflichtungen des Erschließungsträgers gegenüber der Gemeinde sind in einem Erschließungsvertrag zu regeln .

Der hierzu bereits gefaßte Beschluß Nr.  2002 /PAM/ 237  ist aufzuheben.

Weithin sind die Hinweise des Fachdienstes Recht- und Kommunalaufsicht vom 28.10.02 und  01.11.02  zum Vertrag zu beachten .

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vorbereitung und den Abschluß eines Erschließungsvertrages  auf der Basis der Hinweise des Fachdienstes Recht- und Kommunalaufsicht wie in der Sach – und Rechtslage ausgeführt. Dieser ist von unbefangenen Mitgliedern der Gemeindevertretung (Stellv. Bürgermeister) zu bestätigen.

Der Beschluß Nr. 2002/ PAM /237 vom 10.07.2002  wird aufgehoben .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren  folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                                                                Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0