Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Landrat als untere
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust fordert die Vorlage einer
überarbeiteten Hundesteuersatzung.
Die anliegende
Hundesteuersatzung ist in Anlehnung an die Hundehalterverordnung M/V und die
Musterhundesteuersatzung des Innenministeriums M/V aus dem Jahre 1996
entstanden.
Die Satzung hat der
Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegen. Bedenken wurden seitens der
Rechtsaufsicht nicht geäußert.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung
beschließt anliegende Hundesteuersatzung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0