Sitzung: 26.10.2017 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2017/ROG/316
Sach- und Rechtslage:
In der letzten Zeit wurde vermehrt festgestellt, daß
Eltern einen Antrag an die Gemeinde zur Übernahme von Mehrkosten bei der
Kinderbetreuung stellen.
Mehrkosten bei der Kinderbetreuung entstehen z. B., wenn
die eigene Kita der Gemeinde ausgelastet und kein Platz zur Verfügung gestellt
werden kann oder auch wenn Familien in die Gemeinde ziehen und die Kinder in
der bisherigen Einrichtung verbleiben sollen oder wegen Platzmangel müssen.
Das Kita-Gesetz beinhaltet grundsätzlich für Krippen-
und Kindergartenkinder einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung in einer
Kindertageseinrichtung.
Die Betreuung muß nicht zwingend in der Einrichtung der
Wohnsitzgemeinde erfolgen.
Der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ist für die Bedarfsplanung und für die Bereitstellung eines
Kita-Platzes zuständig. Der Anspruch auf einen Kita-Platz richtet sich nicht
gegen den Träger einer Einrichtung. Aus diesem Grunde ist die Gemeinde nicht
zur Übernahme von Mehrkosten, die bei der Kinderbetreuung entstehen,
verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage, daß Mehrkosten, die bei der Kinderbetreuung in anderen
Einrichtungen entstehen nicht übernommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-