Sitzung: 26.10.2017 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/ROG/317
Sach- und Rechtslage:
Jede Gemeinde soll auf der Grundlage des
Gemeindeleitbildgesetzes anhand eines vorgegebenen Prüfrasters selbst
überprüfen, ob sie noch zukunftsfähig ist. Dabei wird nicht nur die Finanzlage
in den Blick genommen, sondern auch Umfang und Qualität der Aufgabenerfüllung,
die Vitalität der örtlichen Gemeinschaft und der Zustand der örtlichen
Demokratie.
Die Gemeinde Klein Rogahn hat sich mit dem Inhalt
befasst und ist zu der in der Anlage ersichtlichen Selbsteinschätzung gekommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die
Selbsteinschätzung mit den erreichten 71 Punkten und bestätigt die
Leistungsfähigkeit der Gemeinde auch für die Zukunft.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-