Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Zielsetzung für die weitere bauliche und sonstige Entwicklung im Bereich des Möbelmarktes mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgestimmt.

Die Gemeinde Pampow hat Stellungnahmen erhalten, die sie ausgewertet hat und das Ergebnis ist der Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Zwischenabwägung entsprechend der Anlage.
  2. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Pampow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -