Sitzung: 17.10.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/971
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow verfügt
über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Auf der Grundlage der positiven
gemeindlichen Entwicklung und unter Berücksichtigung veränderter
Entwicklungsziele ist eine Änderung / Anpassung des Flächennutzungsplanes
geboten.
Die Gemeinde stellt die 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die weitere städtebauliche
Entwicklung und Ordnung von Flächen innerhalb des Gemeindegebietes auf.
Gleichzeitig werden Anpassungen vorgenommen. Es sind dabei verschiedene
Teilflächen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen betroffen. Ziel der
Maßnahmen ist insgesamt, eine städtebauliche Abrundung des Innenbereiches gegen
den Außenbereich unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur zu erreichen.
Übergeordneten
raumordnerischen Entwicklungszielen wird mit der, durch die Aufstellung des
Flächennutzungsplanes möglichen städtebaulichen Entwicklung nicht entgegengewirkt.
Unter Beachtung dieser Entwicklungsziele erfolgt eine angepasste zeitliche
Staffelung der weiterführenden Bauleitplanungen über das Jahr 2020 hinaus. So
wird der geforderten mittel- bzw. langfristigen Entwicklung entsprochen. Mit
einer Erweiterung der Wohngebietsflächen wird die sich derzeit darstellende
notwendige Entwicklung ermöglicht. Die Zulässigkeit des erhöhten Zuwachses wird
im weiteren Planverfahren auf der Grundlage der gegebenen Bestandsentwicklung
in Verbindung mit einer weiteren gezielten Entwicklung des ländlichen Raumes
erläutert und konkretisiert.
Mit der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes soll auf den nachfolgend genannten Flächen eine
nachrichtliche Anpassung / Berichtigung des Flächennutzungsplanes unabhängig
vom Änderungsverfahren erfolgen. Hier ist eine Nutzungsänderung von Teilflächen
des B-Planes Nr. 8 in der Fassung der 11. Änderung sowie des B-Planes Nr. 9 in
der Fassung der 3. Änderung vorzunehmen.
Weiterhin soll auf
Arrondierungsflächen die planungsrechtliche
Grundlage für eine künftige
bauliche Entwicklung erfolgen. Die bisherige Vorbehaltsfläche für Wohnbebauung
zwischen den Bereichen der Bebauungspläne 10 und 11 sowie eine Fläche
nordöstlich des Friedhofes sollen für eine mögliche spätere Bebauung einbezogen
werden.
Der Hauptausschuss der
Gemeinde Pampow hat auf seiner Sitzung am 04.10.2017 beschlossen, der
Gemeindevertretung zu empfehlen, die 3. Änderung des F-Planes ohne die Fläche 3
vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt,
das der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow entsprechend der Anlage
geändert bzw. angepasst warden soll:
Flächenanpassung:
Fläche 1.
B-Plan 8, 11. Änderung
Eine Teilfläche des
ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der OU der B 321 wird
- Sondergebiet;
Nahversorger (EDEKA).
- Das
Sondergebiet, Nahversorger (ALDI) wird flächenmäßig vergrößert.
Fläche 2.
B-Plan 9, 3. Änderung
Der nördliche Bereich der
als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche wird Mischgebiet.
Flächenänderung:
Fläche 4.
Bereich der Arrondierung
nordöstlich des Friedhofs
Im nordöstlichen Bereich
wird zur Abrundung der städtebaulichen Gesamtstruktur
zwischen den, an den Friedhof angrenzenden bebauten Flächen eine
Wohnbaufläche ausgewiesen, die dem Innenbereich zugeordnet wird.
Fläche
5.
Ausweisung
einer Gewerbefläche zwischen Möbelstadt XXXL und BahnSchwerin Süd.
Die Änderungsbereiche der 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow sind der beiliegenden
Übersicht zu entnehmen.
Fläche
6.
Ausweisung
einer Gewerbefläche südlich zwischen B321 und Bahnanlage Richtung Holthusen.
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel
sind im Fachdienst III noch nicht ermittelt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Gombert
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon
stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: -