Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Pampow verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Auf der Grundlage der positiven gemeindlichen Entwicklung und unter Berücksichtigung veränderter Entwicklungsziele ist eine Änderung / Anpassung des Flächennutzungsplanes geboten.

Die Gemeinde stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung von Flächen innerhalb des Gemeindegebietes auf. Gleichzeitig werden Anpassungen vorgenommen. Es sind dabei verschiedene Teilflächen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen betroffen. Ziel der Maßnahmen ist insgesamt, eine städtebauliche Abrundung des Innenbereiches gegen den Außenbereich unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur zu erreichen.

 

Übergeordneten raumordnerischen Entwicklungszielen wird mit der, durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes möglichen städtebaulichen Entwicklung nicht entgegengewirkt. Unter Beachtung dieser Entwicklungsziele erfolgt eine angepasste zeitliche Staffelung der weiterführenden Bauleitplanungen über das Jahr 2020 hinaus. So wird der geforderten mittel- bzw. langfristigen Entwicklung entsprochen. Mit einer Erweiterung der Wohngebietsflächen wird die sich derzeit darstellende notwendige Entwicklung ermöglicht. Die Zulässigkeit des erhöhten Zuwachses wird im weiteren Planverfahren auf der Grundlage der gegebenen Bestandsentwicklung in Verbindung mit einer weiteren gezielten Entwicklung des ländlichen Raumes erläutert und konkretisiert.

 

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll auf den nachfolgend genannten Flächen eine nachrichtliche Anpassung / Berichtigung des Flächennutzungsplanes unabhängig vom Änderungsverfahren erfolgen. Hier ist eine Nutzungsänderung von Teilflächen des B-Planes Nr. 8 in der Fassung der 11. Änderung sowie des B-Planes Nr. 9 in der Fassung der 3. Änderung vorzunehmen.

Weiterhin soll auf Arrondierungsflächen die planungsrechtliche  Grundlage  für eine künftige bauliche Entwicklung erfolgen. Die bisherige Vorbehaltsfläche für Wohnbebauung zwischen den Bereichen der Bebauungspläne 10 und 11 sowie eine Fläche nordöstlich des Friedhofes sollen für eine mögliche spätere Bebauung einbezogen werden.

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Pampow hat auf seiner Sitzung am 04.10.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die 3. Änderung des F-Planes ohne die Fläche 3 vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Gemeindevertretung beschließt, das der Flächennutzungsplan der Gemeinde Pampow entsprechend der Anlage geändert  bzw. angepasst warden soll:

 

Flächenanpassung:

Fläche 1.

B-Plan 8, 11. Änderung

Eine Teilfläche des ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der OU der B 321 wird               

  • Sondergebiet; Nahversorger (EDEKA).
  • Das Sondergebiet, Nahversorger (ALDI) wird flächenmäßig vergrößert.

 

Fläche 2.

B-Plan 9, 3. Änderung

Der nördliche Bereich der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilfläche wird Mischgebiet.

 

Flächenänderung:

 

Fläche 4.

Bereich der Arrondierung nordöstlich des Friedhofs

Im   nordöstlichen  Bereich  wird  zur   Abrundung der städtebaulichen Gesamtstruktur zwischen den, an den Friedhof angrenzenden bebauten Flächen   eine   Wohnbaufläche ausgewiesen, die dem Innenbereich zugeordnet wird.

 

Fläche 5.

Ausweisung einer Gewerbefläche zwischen Möbelstadt XXXL und BahnSchwerin Süd.

Die Änderungsbereiche der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

Fläche 6.

Ausweisung einer Gewerbefläche südlich zwischen B321 und Bahnanlage Richtung Holthusen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel sind im Fachdienst III noch nicht ermittelt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Gombert

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 3

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -