Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf hat am 15.02.2017 den Aufstellungsbeschluss zur  2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „Am Amt“ gefasst.

Die Gemeinde beabsichtigt den Bereich des MI 4-Gebietes planungsrechtlich neu zu regeln. Von der ursprünglichen Absicht der Durchmischung und der Festsetzung von Flächen für Stellplätze wird zukünftig abgesehen. Es handelt sich um eine Fläche innerhalb der bebauten Ortslage. In der relevanten Umgebung sind überwiegend dem Wohnen dienende Gebäude und eine Einrichtung des Pflege- und betreuten Wohnens vorhanden. Die bisher als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzten Flächen werden als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt.

Die Gemeinde Stralendorf stellt den Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung auf. Die Fläche gehört zum Siedlungskörper der Gemeinde und ein Ausufern in den Außenbereich erfolgt nicht. Die rückwärtige Bebauungstiefe der bereits vorhandenen Bebauung wird durch die geplante Erweiterung der baulichen Anlagen nicht überschritten.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der Entwurf der 2.Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „Am Amt“, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B, begrenzt:

-                                                       im Norden:     durch die Dorfstraße,

-   im Osten:            durch das Gebäude Dorfstraße Nr. 20,

-   im Süden            durch den Park,

-   im Westen:          durch das Gebäude Dorfstraße Nr. 26

sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.      In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Stralendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten trägt der Investor.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                        9

Nein-Stimmen:                                     -

Stimmenenthaltungen:                          -

Ungültige Stimmen:                              -