Sitzung: 12.10.2017 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/STR/525
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf hat am 15.02.2017 den Aufstellungsbeschluss
zur 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4
der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „Am Amt“ gefasst.
Die
Gemeinde beabsichtigt den Bereich des MI 4-Gebietes planungsrechtlich neu zu
regeln. Von der ursprünglichen Absicht der Durchmischung und der Festsetzung
von Flächen für Stellplätze wird zukünftig abgesehen. Es handelt sich um eine
Fläche innerhalb der bebauten Ortslage. In der relevanten Umgebung sind
überwiegend dem Wohnen dienende Gebäude und eine Einrichtung des Pflege- und
betreuten Wohnens vorhanden. Die bisher als Mischgebiet nach § 6 BauNVO
festgesetzten Flächen werden als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
festgesetzt.
Die
Gemeinde Stralendorf stellt den Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der
Innenentwicklung auf. Die Fläche gehört zum Siedlungskörper der Gemeinde und
ein Ausufern in den Außenbereich erfolgt nicht. Die rückwärtige Bebauungstiefe
der bereits vorhandenen Bebauung wird durch die geplante Erweiterung der
baulichen Anlagen nicht überschritten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 2.Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Stralendorf für das Gebiet „Am Amt“,
bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B, begrenzt:
-
im Norden: durch
die Dorfstraße,
-
im Osten:
durch das Gebäude Dorfstraße Nr. 20,
-
im Süden durch
den Park,
-
im Westen: durch
das Gebäude Dorfstraße Nr. 26
sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die
Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf
hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn
die Gemeinde Stralendorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können und dass von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten trägt der Investor.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -