Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeindevertretersitzung am 05.07.2017 hat die Gemeinde beschlossen, einen Antrag auf Anerkennung als Grundzentrum zu stellen. Mit Schreiben vom 27.07.2017 wurde sowohl beim Energieministerium als auch beim Regionalen Planungsverband der Antrag gestellt. Durch das Ministerium wurde auf die Zuständigkeit des Regionalen Planungsverbandes verwiesen. Der Regionale Planungsverband hat mit Schreiben vom 03.08.2017 den Antrag der Gemeinde abgelehnt mit dem Hinweis auf die Regelungen des Landesraumentwicklungsplans und dem Regionalen Raumentwicklungsplan.

Seitens der Gemeinde soll geprüft werden, inwieweit gegen diese Ablehung geklagt werden kann. Dazu sollte ein Anwaltsbüro beauftragt werden die Möglichkeit der Klage bzw. die Aussicht auf den Erfolg einer Klage zu prüfen. Das Anwaltsbüro Gleiss Lutz mit Sitz in Stuttgart und Berlin hat sich bereit erklärt die Gemeinde in dieser Sache zu vertreten.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Pampow beauftragt das Anwaltsbüro Gleiss Lutz zu prüfen, ob gegen die Ablehung des Antrages auf Anerkennung als Grundzentrum eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
  2. Die Gemeinde stellt die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € in den Haushaltsplan 2018 ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten einer Klage liegen zwischen 60.000 € und 90.000 €.

Im Falle eines Erfolges der Klage stünden der Gemeinde Pampow als Grundzentrum ein Grundbetrag in Höhe von 50.000 € sowie weitere 56,1741 € für jeden Einwohner des Amtsbereiches zu. Bei derzeit 11.553 Einwohnern im Amt Stralendorf wäre dies ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 648.979,38 €. Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Einnahmen betrüge somit rd. 690.000€.