Sitzung: 17.10.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/968
Sach- und Rechtslage:
In der Gemeindevertretersitzung am 05.07.2017 hat die
Gemeinde beschlossen, einen Antrag auf Anerkennung als Grundzentrum zu stellen.
Mit Schreiben vom 27.07.2017 wurde sowohl beim Energieministerium als auch beim
Regionalen Planungsverband der Antrag gestellt. Durch das Ministerium wurde auf
die Zuständigkeit des Regionalen Planungsverbandes verwiesen. Der Regionale
Planungsverband hat mit Schreiben vom 03.08.2017 den Antrag der Gemeinde
abgelehnt mit dem Hinweis auf die Regelungen des Landesraumentwicklungsplans
und dem Regionalen Raumentwicklungsplan.
Seitens der Gemeinde soll geprüft werden, inwieweit
gegen diese Ablehung geklagt werden kann. Dazu sollte ein Anwaltsbüro
beauftragt werden die Möglichkeit der Klage bzw. die Aussicht auf den Erfolg
einer Klage zu prüfen. Das Anwaltsbüro Gleiss Lutz mit Sitz in Stuttgart und
Berlin hat sich bereit erklärt die Gemeinde in dieser Sache zu vertreten.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Pampow beauftragt das
Anwaltsbüro Gleiss Lutz zu prüfen, ob gegen die Ablehung des Antrages auf
Anerkennung als Grundzentrum eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
- Die Gemeinde stellt die notwendigen
Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € in den Haushaltsplan 2018 ein.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten einer Klage liegen
zwischen 60.000 € und 90.000 €.
Im Falle eines
Erfolges der Klage stünden der Gemeinde Pampow als Grundzentrum ein Grundbetrag
in Höhe von 50.000 € sowie weitere 56,1741 € für jeden Einwohner des
Amtsbereiches zu. Bei derzeit 11.553 Einwohnern im Amt Stralendorf wäre dies
ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 648.979,38 €. Der Gesamtbetrag der
zusätzlichen Einnahmen betrüge somit rd. 690.000€.