Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

In der letzten Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Eltern einen Antrag an die Gemeinde zur Übernahme von Mehrkosten bei der Kinderbetreuung stellen.

 

Mehrkosten bei der Kinderbetreuung entstehen z. B., wenn die eigene Kita der Gemeinde ausgelastet und kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann oder auch wenn Familien in die Gemeinde ziehen und die Kinder in der bisherigen Einrichtung verbleiben sollen oder wegen Platzmangel verbleiben müssen.

 

Das Kita-Gesetz beinhaltet grundsätzlich für Krippen- und Kindergartenkinder einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Die Betreuung muss nicht zwingend in der Einrichtung der Wohnsitzgemeinde erfolgen.

Der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist für die Bedarfsplanung und für die Bereitstellung eines Kita-Platzes zuständig. Der Anspruch auf einen Kita-Platz richtet sich nicht gegen den Träger einer Einrichtung.

 

Um Einzelfallprüfungen- bzw. Entscheidungen vorzubeugen und eine schnelle ordnungs- bzw. sachgemäße Bearbeitung der Anträge auf Übernahme der Mehrkosten zu gewährleisten, ist ein Grundsatzbeschluss durch die Gemeinde von Vorteil.

Dies dient zur Unterstreichung der gesetzlichen Grundlage auf den Anspruch eines Kita-Platzes.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, dass Mehrkosten, die bei der Kinderbetreuung in anderen Einrichtungen entstehen nicht übernommen werden.

Im Übrigen wird auf das Kindertagesförderungsgesetz M- V vom 16.07.2013 insbesondere § 22 verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        7

Davon stimmberechtigt:                                               7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -