Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach der Neufassung der KV M- V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Vodafone Handy Store Pampow                                  238,00 €           nach § 52 Abs. 2

Ahornstraße 36

19075 Pampow

 

Die Beschlussvorlage Nr. 2017/PAM/958, Beschluss vom 05.07.2017 wird aufgehoben, da der Spendenbetrag fehlerhaft war.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die Annahme der Spende i. H. v. 238,00 € nach § 52 Abs. 2 entsprechend der Sach- und Rechtslage.

Die Beschlussvorlage Nr. 2017/PAM/958, Beschluss vom 05.07.2017 wird aufgehoben, da der  Spendenbetrag fehlerhaft war.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von 238,00 € auf dem Produktkonto 05 281 4629.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -