Sitzung: 17.10.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/966
Sach- und Rechtslage:
In der letzten Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass
Eltern einen Antrag an die Gemeinde zur Übernahme von Mehrkosten bei der
Kinderbetreuung stellen.
Mehrkosten bei der Kinderbetreuung entstehen z. B., wenn
die eigene Kita der Gemeinde ausgelastet und kein Platz zur Verfügung gestellt
werden kann oder auch wenn Familien in die Gemeinde ziehen und die Kinder in
der bisherigen Einrichtung verbleiben sollen oder wegen Platzmangel müssen.
Das Kita-Gesetz beinhaltet grundsätzlich für Krippen-
und Kindergartenkinder einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung in einer
Kindertageseinrichtung.
Die Betreuung muss nicht zwingend in der Einrichtung der
Wohnsitzgemeinde erfolgen.
Der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ist für die Bedarfsplanung und für die Bereitstellung eines
Kita-Platzes zuständig. Der Anspruch auf einen Kita-Platz richtet sich nicht
gegen den Träger einer Einrichtung.
Um Einzelfallprüfungen- bzw. Entscheidungen vorzubeugen
und eine schnelle ordnungs- bzw. sachgemäße Bearbeitung der Anträge auf
Übernahme der Mehrkosten zu gewährleisten, ist ein Grundsatzbeschluss durch die
Gemeinde von Vorteil.
Dies dient zur Unterstreichung der gesetzlichen
Grundlage auf den Anspruch eines Kita-Platzes.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage, dass Mehrkosten, die bei der Kinderbetreuung in anderen
Einrichtungen entstehen nicht übernommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine