Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der Novellierung der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V; Bekanntgemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 15 am 27. August 2013) besteht nunmehr für die benannten Körperschaften die Möglichkeit, von höheren Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen (hier Gemeindevertreter und Sachkundige Einwohner, Bürgermeister) Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Anpassung der bislang bestehenden Regelungen in der Hauptsatzung der Gemeinden.

 

Wesentliche Änderungen können sich aus der Novellierung der Entschädigungsverordnung für den Bürgermeister, die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Sachkundigen Einwohner in folgenden Punkten ergeben:

·         Anpassung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung auf bis zu 40 Euro,

·         Anpassung der Aufwendungen für den Bürgermeister auf bis zu 850 Euro.

 

Im Hauptausschuss wurde über den Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beraten. Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Anlage zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stralendorf.

 

Finanzielle Auswirkungen

An einem Beispiel wurden die Neuberechnung der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes für das Jahr 2016 durchgeführt. Die Mehrkosten bei der neuen Entschädigungsverordnung für das Jahr 2016 belaufen sich insgesamt auf 2.360,- Euro. Das ergibt sich folgendermaßen.

 

Für das Jahr 2016 wurde insgesamt ein Sitzungsgeld in Höhe von 3.960,- Euro (30,- Euro) gezahlt. Durch die Neuberechnung des Sitzungsgeldes ergibt sich ein Betrag in Höhe von 5.120,- Euro (40,- Euro). Daraus ergeben sich Mehrkosten für das Sitzungsgeld in Höhe von 1.160,- Euro.

 

Für das Jahr 2016 wurde an den Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 750,- Euro (9.000,- Euro jährlich) gezahlt. Laut § 8 Abs. 1 EntschVO M-V kann der Bürgermeister mit bis zu 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern monatlich 850,- Euro (10.200,- Euro jährlich) erhalten. Die Mehrkosten für die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters belaufen sich jährlich auf 1.200,- Euro.

 

Die Kosten sind im Haushalt 2017 eingestellt. 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -