Sitzung: 12.10.2017 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/STR/515
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Novellierung der Verordnung über die
Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden
ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V; Bekanntgemacht
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 15 am 27. August
2013) besteht nunmehr für die benannten Körperschaften die Möglichkeit, von
höheren Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen (hier Gemeindevertreter
und Sachkundige Einwohner, Bürgermeister) Gebrauch zu machen. Hierzu bedarf es
einer entsprechenden Anpassung der bislang bestehenden Regelungen in der
Hauptsatzung der Gemeinden.
Wesentliche Änderungen können sich aus der Novellierung
der Entschädigungsverordnung für den Bürgermeister, die Mitglieder der
Gemeindevertretung sowie den Sachkundigen Einwohner in folgenden Punkten
ergeben:
·
Anpassung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung
auf bis zu 40 Euro,
·
Anpassung der Aufwendungen für den Bürgermeister auf bis
zu 850 Euro.
Im Hauptausschuss wurde über den Entwurf der 1. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung beraten. Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die beigefügte Anlage zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die 1.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stralendorf.
Finanzielle Auswirkungen
An einem Beispiel wurden die Neuberechnung
der Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes für das Jahr 2016
durchgeführt. Die Mehrkosten bei der
neuen Entschädigungsverordnung für das Jahr 2016 belaufen sich insgesamt auf
2.360,- Euro. Das ergibt sich folgendermaßen.
Für das Jahr 2016 wurde insgesamt ein
Sitzungsgeld in Höhe von 3.960,- Euro (30,- Euro) gezahlt. Durch die
Neuberechnung des Sitzungsgeldes ergibt sich ein Betrag in Höhe von 5.120,-
Euro (40,- Euro). Daraus ergeben sich Mehrkosten für das Sitzungsgeld in Höhe
von 1.160,- Euro.
Für das Jahr 2016 wurde an den Bürgermeister
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 750,- Euro (9.000,- Euro
jährlich) gezahlt. Laut § 8 Abs. 1 EntschVO M-V kann der Bürgermeister mit bis
zu 1.500 Einwohnerinnen und Einwohnern monatlich 850,- Euro (10.200,- Euro
jährlich) erhalten. Die Mehrkosten für die Aufwandsentschädigung des
Bürgermeisters belaufen sich jährlich auf 1.200,- Euro.
Die Kosten sind im Haushalt 2017 eingestellt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -