Sitzung: 12.10.2017 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 2017/STR/518
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Stralendorf zum 31.12.2014 i.d.F. vom
24.04.2017 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2017/STR/517).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
31.05.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf entlastet den
Bürgermeister für das Haushaltjahr 2014.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Richter
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -