Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim am 11.01.2017 wurde über den Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortslage Warsow, Kothendorfer Straße und Am Bach beraten. Dem Antrag konnte in der vorgelegten Form nicht entsprochen werden, da sich die Regelungen der StVO nicht auf die betreffenden Straßenabschnitte anwenden lassen. Durch die Verkehrsbehörde wurde jedoch erläutert, dass Tempo 30- Zonen in Nebenstraßen angeordnet werden können. Hierfür ist ein entsprechendes Verkehrskonzept zu erstellen. In dem Zusammenhang hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umweltschutz der Gemeinde Warsow einen Entwurf eines Gesamtkonzeptes zur Ergänzung und Abrundung der bisherigen Regelungen zur Verkehrsberuhigung, Erhöhung der Sicherheit und Vorsorge für einen zukünftigen unfallfreien Straßenverkehr erstellt.

 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim konnte dem eingereichten Konzept zur Verkehrsberuhigung in der Form nicht entsprochen werden und wurde entsprechend angepasst. In der Karte (siehe Anhang) sind die Straßenabschnitte gekennzeichnet, welche im Rahmen des Konzeptes als Tempo 30-Zonen ausgewiesen werden können bzw. dafür in Frage kommen. Hier wurden lediglich die Änderungen mit aufgeführt. Bereits bestehenden Verkehrsberuhigungen wie der Sudeblick (Verkehrsberuhigter Bereich), Am Bach (zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzung) sowie Bäckerweg (Tempo 30 Zone) bleiben unberührt und weiterhin bestehen. Diese sind nicht Bestandteil des Antragsverfahrens.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt das in der Sach- und Rechtslage angeführte Konzept zur Verkehrsberuhigung in der Gemeinde Warsow.

 

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 1.450,00 Euro

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -