Sitzung: 07.09.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/380
Sach- und Rechtslage:
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim am 11.01.2017 wurde
über den Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortslage Warsow,
Kothendorfer Straße und Am Bach beraten. Dem Antrag konnte in der vorgelegten
Form nicht entsprochen werden, da sich die Regelungen der StVO nicht auf die
betreffenden Straßenabschnitte anwenden lassen. Durch die Verkehrsbehörde wurde
jedoch erläutert, dass Tempo 30- Zonen in Nebenstraßen angeordnet werden
können. Hierfür ist ein entsprechendes Verkehrskonzept zu erstellen. In dem
Zusammenhang hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und
Umweltschutz der Gemeinde Warsow einen Entwurf eines Gesamtkonzeptes zur
Ergänzung und Abrundung der bisherigen Regelungen zur Verkehrsberuhigung,
Erhöhung der Sicherheit und Vorsorge für einen zukünftigen unfallfreien
Straßenverkehr erstellt.
Nach Rücksprache mit der
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim konnte dem
eingereichten Konzept zur Verkehrsberuhigung in der Form nicht entsprochen
werden und wurde entsprechend angepasst. In der Karte (siehe Anhang) sind die
Straßenabschnitte gekennzeichnet, welche im Rahmen des Konzeptes als Tempo
30-Zonen ausgewiesen werden können bzw. dafür in Frage kommen. Hier wurden
lediglich die Änderungen mit aufgeführt. Bereits bestehenden
Verkehrsberuhigungen wie der Sudeblick (Verkehrsberuhigter Bereich), Am Bach
(zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzung) sowie Bäckerweg (Tempo 30 Zone)
bleiben unberührt und weiterhin bestehen. Diese sind nicht Bestandteil des
Antragsverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt das in der Sach- und Rechtslage angeführte Konzept zur
Verkehrsberuhigung in der Gemeinde Warsow.
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 1.450,00 Euro
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -