Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 04.
Februar 2002 empfiehlt das
Innenministerium M-V den Kommunen den
Erlaß neuer Wasser – und Bodenverbandssatzungen, die die Rechtssprechung der
Verwaltungsgerichte berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang ist von
Seiten des Amtes Stralendorf ein vereinfachtes Satzungsmuster vorbereitet und
mit der Rechtsaufssichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust abgestimmt worden.
Aufgrund der Rückwirkung zum
01.01.2002 ist die Satzung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow
beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser – und Bodenverbandes Schweriner See / Obere Sude.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind,
nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0