Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Vom Landkreis Ludwigslust werden jährlich Gebühren für Kleineinleiter von der Gemeinde Zülow in Höhe von ca. 2.500,00 € erhoben.

Um diese Kosten auf die betreffenden Bürger umlegen zu können ist die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgaben für Kleineinleiter erforderlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Kleineinleitersatzung der Gemeinde Zülow.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen:                                                                                (Bürgermeister)

 

Die Gemeindevertreter stimmen der Satzung nicht zu.

Es müssen die rechtlichen Grundlagen geklärt werden . Für das  Jahr 2001 wird sicher gezahlt werden müssen , aber wurden bei der Berechnung alle Fakten abgeprüft .

 

Es wird festgelegt,  eine Aussprache zu dieser Problematik zu führen .

Es soll dazu der Zweckverband Grevesmühlen ,  der Landkreis Herr Kruppa , Amt Stralendorf  sowie die Gemeindevertreter  eingeladen werden .

 

Die Beschlußfassung wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt