Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Vom Landkreis Ludwigslust
werden jährlich Gebühren für Kleineinleiter von der Gemeinde Zülow in Höhe von
ca. 2.500,00 € erhoben.
Um diese Kosten auf die
betreffenden Bürger umlegen zu können ist die Satzung über die Abwälzung der
Abwasserabgaben für Kleineinleiter erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die in der Anlage beigefügte Kleineinleitersatzung der Gemeinde
Zülow.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: (Bürgermeister)
Die Gemeindevertreter stimmen
der Satzung nicht zu.
Es müssen die rechtlichen
Grundlagen geklärt werden . Für das Jahr
2001 wird sicher gezahlt werden müssen , aber wurden bei der Berechnung alle
Fakten abgeprüft .
Es wird festgelegt, eine Aussprache zu dieser Problematik zu
führen .
Es soll dazu der Zweckverband
Grevesmühlen , der Landkreis Herr Kruppa
, Amt Stralendorf sowie die
Gemeindevertreter eingeladen werden .
Die Beschlußfassung wird bis
zur nächsten Sitzung zurückgestellt