Sach- und Rechtslage:
Am 01.10.2001 hat die Gemeindevertretung Dümmer die Aufstellung und am 15.07.2002 den Entwurf der o.g. Satzung beschlossen. Entsprechend § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen .
Die Grenzen des
Satzungsgebietes entsprechen dem rechtskräftigen F – Plan der Gemeinde Dümmer .
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Zu dem der Gemeindevertretung
vorgelegten Entwurf der Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen ”Ortsteil
Dümmerstück – Hof” der Gemeinde Dümmer
nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB gibt es
Einverständnis .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0