Sitzung: 25.09.2017 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WIT/508
Sach- und Rechtslage:
Der aktuelle Planungszeitraum des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburgs WM endet im Jahr 2020.
Die Stadt Schwerin schlägt den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung bis zum Jahr 2020 zur Regelung der Wohnbauentwicklung
vor.
Im Wesentlichen soll sich auf folgendes geeinigt werden:
Den Umlandgemeinden soll ohne Prüfung ein
Entwicklungsrahmen von 6% (bezogen auf den Wohnungsbestand 2005) bis 2020
zugestanden werden. Gemeinden mit besonders guter Infrastruktur sollen 8% für
die Wohnbaulandentwicklung erhalten.
Im Amtsbereich des Amtes Stralendorf sind die Gemeinden
Holthusen, Klein Rogahn, Pampow und Wittenförden Stadt-Umland-Räume.
Für
die Gemeinde Wittenförden wurde im Rahmenplanentwurf angegeben, dass die
Gemeinde aufgrund eines Potenzials von 72 nicht realisierten WE in
Bebauungsplänen, über den
6%-Rahmen
hinaus, trotz guter Infrastrukturausstattung nicht in die Verteilung
zusätzlicher WE bis 2020 einbezogen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Wittenförden erklärt die Zustimmung zum Rahmenplan für den
Stadt-Umland-Raum Schwerin.
Finanzielle Auswirkungen:
direkt keine finanziellen
Auswirkungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -