Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der aktuelle Planungszeitraum des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburgs WM endet im Jahr 2020.

Die Stadt Schwerin schlägt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung bis zum Jahr 2020 zur Regelung der Wohnbauentwicklung vor.

Im Wesentlichen soll sich auf folgendes geeinigt werden:

Den Umlandgemeinden soll ohne Prüfung ein Entwicklungsrahmen von 6% (bezogen auf den Wohnungsbestand 2005) bis 2020 zugestanden werden. Gemeinden mit besonders guter Infrastruktur sollen 8% für die Wohnbaulandentwicklung erhalten.

Im Amtsbereich des Amtes Stralendorf sind die Gemeinden Holthusen, Klein Rogahn, Pampow und Wittenförden Stadt-Umland-Räume.

Für die Gemeinde Wittenförden wurde im Rahmenplanentwurf angegeben, dass die Gemeinde aufgrund eines Potenzials von 72 nicht realisierten WE in Bebauungsplänen, über den

6%-Rahmen hinaus, trotz guter Infrastrukturausstattung nicht in die Verteilung zusätzlicher WE bis 2020 einbezogen wird.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden erklärt die Zustimmung zum Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Schwerin.

 

Finanzielle Auswirkungen:

direkt keine finanziellen Auswirkungen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -