Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat für die 800 Jahr Feier folgende Spenden erhalten:

 

Betrag                         Name d. Zuwendenden

 

300,00 EUR                  Schornsteinfegermeister Andreas Jürß

400,00 EUR                  Landhaus Rabenhorn

150,00 EUR                  Bibiana Ratzow

100,00 EUR                  Vermessungsbüro Bannuscher + Meissner GbR

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Annahme der Spenden i.H.v. 950,00 EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine, es handelt sich um durchlaufende Spenden

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -