Sitzung: 25.09.2017 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WIT/509
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die
Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die
Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung
auf den Bürgermeister übertragen wurde.
Die Gemeinde Wittenförden hat für die 800 Jahr Feier
folgende Spenden erhalten:
Betrag Name
d. Zuwendenden
300,00 EUR Schornsteinfegermeister
Andreas Jürß
400,00 EUR Landhaus
Rabenhorn
150,00 EUR Bibiana
Ratzow
100,00 EUR Vermessungsbüro
Bannuscher + Meissner GbR
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Wittenförden beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die
Annahme der Spenden i.H.v. 950,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen
Keine, es handelt sich
um durchlaufende Spenden
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -