Sitzung: 07.09.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/393
ach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hat am
23.03.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde
Warsow gefasst.
Für den Bebauungsplan wurde
das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Erkenntnisse aus
dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind in die Erarbeitung der
Entwurfsunterlagen eingeflossen. Das Verfahren für den B- Plan Nr. 4 soll mit
dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss weitergeführt werden, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Wohnbaufläche zu
schaffen.
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warsow für das „Gebiet zwischen der
Kothendorfer Straße und dem Bebauungsplan Nr. 3 in der Gemeinde Warsow“ ,
bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B sowie der Entwurf
der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
und zur Auslegung bestimmt.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (sowie die
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) sind für die Dauer eines
Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
3. In der Bekanntmachung zur
Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 unberücksichtigt bleiben können,
sofern die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen
Auswertung der Stellungnahmen
Planzeichnung Teil A
Text Teil B
Begründung mit Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag (AFB)
Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung
Begehungsbericht
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -