Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

ach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow hat am 23.03.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warsow gefasst.

Für den Bebauungsplan wurde das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen eingeflossen. Das Verfahren für den B- Plan Nr. 4 soll mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss weitergeführt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der Wohnbaufläche zu schaffen. 

 

Beschlussvorschlag:

1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Warsow für das „Gebiet zwischen der Kothendorfer Straße und dem Bebauungsplan Nr. 3 in der Gemeinde Warsow“ , bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht  abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen

Auswertung der Stellungnahmen

Planzeichnung Teil A

Text Teil B

Begründung mit Umweltbericht

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Begehungsbericht

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         8

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -