Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Finanzhaushalt der
Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der
geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen
im Vermögenshaushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 KV M-V notwendig, einen 1.
Nachtragshaushalt zu beschließen.
Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden
Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow beschließt auf Empfehlung des Haupt – und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2002 mit seinen Anlagen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: (Bürgermeister)