Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

 

Der Finanzhaushalt der  Ämter und Gemeinden verläuft vielseitig und wechselhaft, dadurch ist der geplante Haushalt ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund der Veränderungen im Vermögenshaushalt, ist es gemäß § 50 Abs. 2 KV M-V notwendig, einen 1. Nachtragshaushalt zu beschließen.

Die näheren Erläuterungen sind dem beiliegenden Vorbericht zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt auf Empfehlung des Haupt – und Finanzausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2002 mit seinen Anlagen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine  Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen:                                                                                (Bürgermeister)