Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow besitzt
eine Hundesteuersatzung die nicht mehr der geltenden Rechtsprechung Rechnung
trägt.
Die anliegende
Hundesteuersatzung ist anhand der Hundehalterverordnung M/V und der
Musterhundesteuersatzung des Innenministeriums M/V aus dem Jahre 1996
erarbeitet worden.
Die Satzung hat der
Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegen. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften
wurde nicht geltend gemacht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die anliegende Hundesteuersatzung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 2
Ungültige Stimmen: 0