Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Herr Reinartz benötigt für seine Firma Lagerkapazität, weil seine Garage zu klein ist. Aus diesem Grund bekundet Herr Reinartz sein Interesse an einem freien Raum im Gemeindehaus, links vom Tor der Feuerwehr.

Folgende Baumaßnahmen sind von Herrn Reinartz geplant:

-       Instandsetzung des Fußbodens,

-       voraussichtlich drei der vier Außentüren von innen zuzumauern,

-       die von außen sichtbaren Holztüren instand zu setzen, aber nicht zu entfernen,

-       die verbleibende Tür soll von innen mit einer Feuerhemmtür ausgestattet werden,

-       die Innentür (Verbindung zwischen Anbau und Feuerwehr) soll mit einer dicht schließenden Tür versehen werden,

-       den Dachboden mit den vorhandenen Verlegespanplatten nutzbar machen und zum Dachstuhl der Feuerwehr hin mit einer Trennwand zu verschließen.

Anschluss an das Stromnetz des Gemeindehauses über einen Zwischenzähler.

Die Baumaßnahmen werden eigenfinanziert. Im Gegenzug für die Wertsteigerung am Gebäude wird die monatliche Miete i. H. v. 50,- Euro die ersten 2 Jahre erlassen, wenn der Mieter für die vorgenommenen Umbauten auch nach Ende der Mietzeit keine Entschädigung verlangt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen entsprechenden Mietvertrag für die Dauer von 3 Jahren, mit einer anschließenden Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr, abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde entstehen keine Kosten, sie erhält zusätzliche Mieteinnahmen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Buller, Herr Reinartz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         7

Davon stimmberechtigt:                                     5

Ja-Stimmen:                                                    5

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -