Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Mit Kaufvertrag vom 30.09.2002 (Urk.-Nr. 905/2002 des Notariates Karsten) erwarb die Gemeinde das Grundstück mit dem ehemalige Gemeindebüro in Groß Rogahn.

Neben diesem Gebäude befand sich ein Wirtschaftsgebäude für das Gemeindebüro.

In den letzten Jahren war das Dach bereits eingefallen. Dieser Zustand änderte sich bedrohlich, so dass eine Veränderung eintreten mußte. Gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V ist der Bürgermeister berechtigt, Eilentscheidungen bei Gefahr in Vollzug zu treffen. Um keine weitere Gefährdung zuzulassen, wurde das Gebäude eingerissen und fachgerecht entsorgt. Die Ausgaben für die Entsorgung sowie den Abriss belaufen sich auf 13.000,- €. Da in der Kostenstelle 8800 9400 kein Haushaltsansatz eingestellt war, muß dieses über eine außerplanmäßige Ausgabe getätigt werden. Nach § 52 S. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen, werden im vorliegenden Fall als gegeben angenommen. Die Deckung der Ausgaben in der Haushaltsstelle 3.88000.94000 (Abriß Wirtschaftsgebäude) in Höhe von 13.000,- € erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 13.000,- € für den Abriss des Wirtschaftsgebäudes.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0