Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

In der Turnhalle der Schule Stralendorf mußte an der Beleuchtung eine unvorhergesehene, umfangreiche Reparatur durchgeführt werden. Die Kosten betragen 2.012,48 €. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme hätte die Turnhalle gesperrt werden müssen. Der reguläre Schulsport wäre somit ausgefallen. Freizeitsport hätte ebenso nicht stattfinden können. Gemäß § 52 S. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Die Deckung der Mehrausgaben in der Haushaltsstelle 1.21000.5000 erfolgt vorläufig über Mittel der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 2.012,48 € gemäß der Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0