Sitzung: 14.11.2002 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja
Vorlage: 2002/STR/158
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
In der Turnhalle der Schule Stralendorf mußte an der Beleuchtung eine unvorhergesehene, umfangreiche Reparatur durchgeführt werden. Die Kosten betragen 2.012,48 €. Bei Nichtdurchführung der Maßnahme hätte die Turnhalle gesperrt werden müssen. Der reguläre Schulsport wäre somit ausgefallen. Freizeitsport hätte ebenso nicht stattfinden können. Gemäß § 52 S. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben. Die Deckung der Mehrausgaben in der Haushaltsstelle 1.21000.5000 erfolgt vorläufig über Mittel der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Stralendorf beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 2.012,48 € gemäß der
Sach- und Rechtslage.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0