Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat zum Landesraumentwicklungsplan (LEP) jeweils zur ersten sowie zweiten Anhörung in den Jahren 2014 und 2015 Stellung genommen und dezidiert erläutert, warum es sich bei der Gemeinde Pampow um ein Grundzentrum handelt.

Dies ist auch mehrfach in den Gemeindevertretersitzungen erörtert worden. Zu den einzelnen Gründen wird diesbezüglich auf die anliegenden Stellungnahmen verwiesen.

Die Landesregierung hat den Landesraumentwicklungsplan verabschiedet. Bislang ist die Gemeinde Pampow nicht als Grundzentrum anerkannt worden.

Die Gemeinde Pampow erfüllt jedoch alle Kriterien eines Grundzentrums; sie enthält teilweise sogar Elemente eines Mittelzentrums. Auch dies ist ausführlich in der Stellungnahmen dargelegt worden; insoweit wird ebenfalls darauf ausdrücklich verwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt gem. der Sach- und Rechtslage den Antrag auf Anerkennung als Grundzentrum (3.2 Absatz 4 des LEP) mit dem dazugehörigen Nahbereich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburg zu stellen und beauftragt die Amtsverwaltung Stralendorf, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mitteilung von FD II:

Im Falle einer positiven Anerkennung könnte mit jährlichen Mehreinnahmen für übergeordnete Aufgaben in sechsstelliger Höhe gerechnet werden. Die genaue Höhe des Betrages ist abhängig von der anzurechnenden Einwohnerzahl im Nahbereich.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -