Sitzung: 05.07.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/956
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat zum
Landesraumentwicklungsplan (LEP) jeweils zur ersten sowie zweiten Anhörung in
den Jahren 2014 und 2015 Stellung genommen und dezidiert erläutert, warum es
sich bei der Gemeinde Pampow um ein Grundzentrum handelt.
Dies ist auch mehrfach in
den Gemeindevertretersitzungen erörtert worden. Zu den einzelnen Gründen wird
diesbezüglich auf die anliegenden Stellungnahmen verwiesen.
Die Landesregierung hat den
Landesraumentwicklungsplan verabschiedet. Bislang ist die Gemeinde Pampow nicht
als Grundzentrum anerkannt worden.
Die Gemeinde Pampow erfüllt
jedoch alle Kriterien eines Grundzentrums; sie enthält teilweise sogar Elemente
eines Mittelzentrums. Auch dies ist ausführlich in der Stellungnahmen dargelegt
worden; insoweit wird ebenfalls darauf ausdrücklich verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Pampow beschließt gem. der Sach- und Rechtslage den Antrag auf Anerkennung als
Grundzentrum (3.2 Absatz 4 des LEP) mit dem dazugehörigen Nahbereich gegenüber
dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburg zu stellen und beauftragt die
Amtsverwaltung Stralendorf, diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitteilung von FD II:
Im
Falle einer positiven Anerkennung könnte mit jährlichen Mehreinnahmen für
übergeordnete Aufgaben in sechsstelliger Höhe gerechnet werden. Die genaue Höhe
des Betrages ist abhängig von der anzurechnenden Einwohnerzahl im Nahbereich.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -