Sitzung: 05.07.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/957
Sach- und Rechtslage:
Der aktuelle Planungszeitraum des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburgs WM endet im Jahr 2020.
Die Stadt Schwerin schlägt den Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung bis zum Jahr 2020 zur Regelung der Wohnbauentwicklung
vor.
Im Wesentlichen soll sich auf folgendes geeinigt werden:
Den Umlandgemeinden soll ohne Prüfung ein
Entwicklungsrahmen von 6% (bezogen auf den Wohnungsbestand 2005) bis 2020
zugestanden werden. Gemeinden mit besonders guter Infrastruktur sollen 8% für
die Wohnbaulandentwicklung erhalten.
Im Amtsbereich des Amtes Stralendorf sind die Gemeinden
Holthusen, Klein Rogahn, Pampow und Wittenförden Stadt-Umland-Räume.
Der Gemeinde Pampow sollen als infrastrukturell gut
ausgestattete Gemeinde 8% mithin 23 WE als Entwicklungspotential zugestanden
werden.
Für
die Gemeinde Pampow wurde bereits in den Beratungen auf Verwaltungsebene ein
deutlicher Entwicklungsbedarf angemeldet. Hierzu findet sich eine Randbemerkung
auf Seite 17 des Entwurfes.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pampow lehnt den Abschluss des vorliegenden Rahmenplans für den
Stadt-Umland-Raum Schwerin ab.
Finanzielle Auswirkungen: direkt keine finanziellen Auswirkungen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -