Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin                                100,00 €

Lohnunternehmen Alexander Marquardt GmbH              800,00 €

Raiffeisenbank eG                                                       250,00 €

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spenden i.H. v. 1.150,00 € nach § 52 Abs 2 entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen in Höhe von 1.150,00 € auf dem Produktkonto 08.281.4629

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -