Sitzung: 03.07.2017 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2017/AMT/233
Sach- und Rechtslage:
Gemäß des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V vom
13. September 1990 haben die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Stralendorf
zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine gemeinsame Schiedsstelle
gebildet.
Das Amt Stralendorf hat die Schiedsstelle mit einer
Schiedsperson und mindestens einem Stellvertreter zu besetzen. Die Aufgaben der
Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson wahrgenommen. Diese Tätigkeit ist
ehrenamtlich.
Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden vom
Amtsausschuss des Amtes Stralendorf für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung des Direktors
des Amtsgerichts Schwerin. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und
ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben
und im Bereich des Amtes Stralendorf wohnhaft sein.
Die geplante Neubesetzung der Schiedsstelle wurde im
Amtsblatt Stralendorf öffentlich bekannt gegeben. Dazu sind die drei
anliegenden Bewerbungen eingegangen:
-
Werner Schusdziarra aus Pampow
-
Dietmar Freiherr Taets von Amerongen aus Groß Rogahn
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Fabian Stoffers aus Stralendorf
Die Bewerber stellen sich dem Amtsausschuss persönlich vor.
Aufgrund der Bewerbungsunterlagen erfüllen alle Bewerber
die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Schiedsstellentätigkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage den Bewerber,
Herrn Werner Schusdziarra, als Schiedsperson zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen der Schiedsperson
werden von den eingeplanten Finanzmitteln gedeckt.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-