Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Gemäß des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V vom 13. September 1990 haben die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Stralendorf zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine gemeinsame Schiedsstelle gebildet.

Das Amt Stralendorf hat die Schiedsstelle mit einer Schiedsperson und mindestens einem Stellvertreter zu besetzen. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson wahrgenommen. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Schiedsperson und deren Stellvertreter werden vom Amtsausschuss des Amtes Stralendorf für die Dauer von fünf Jahren gewählt.  Die Wahl bedarf der Bestätigung des Direktors des Amtsgerichts Schwerin. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich des Amtes Stralendorf wohnhaft sein.

Die geplante Neubesetzung der Schiedsstelle wurde im Amtsblatt Stralendorf öffentlich bekannt gegeben. Dazu sind die drei anliegenden Bewerbungen eingegangen:

-          Werner Schusdziarra aus Pampow

-          Dietmar Freiherr Taets von Amerongen aus Groß Rogahn

-          Fabian Stoffers aus Stralendorf

Die Bewerber stellen sich dem Amtsausschuss persönlich vor.

Aufgrund der Bewerbungsunterlagen erfüllen alle Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Schiedsstellentätigkeit.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage den Bewerber,

Herrn Werner Schusdziarra, als Schiedsperson zu wählen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Schiedsperson werden von den eingeplanten Finanzmitteln gedeckt.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         15

Davon stimmberechtigt:                                     15

Ja-Stimmen:                                                    15

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -