Sitzung: 29.06.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/385
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben
den Jahresabschluss der Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2014 i.d.F. vom
24.04.2017 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, der Prüfungsvermerk sowie der
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt 2.336.229,36 EUR
Das Jahresergebnis beträgt vor Veränderung der Rücklagen - 34.313,85 EUR
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
inkl. des Ergebnisvortrags aus dem Haushaltsvorjahr
beträgt - 91.301,73 EUR
Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2014 47.771,29 EUR
Der Haushaltsausgleich ist nicht gegeben. Die Gemeinde
verpflichtet sich im Finanzplanungszeitraum den Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
31.05.2017 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Warsow zum
31. Dezember 2014 i.d.F. 24.04.2017 zu empfehlen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Warsow zum 31. Dezember 2014 i.d.F. vom 24.04.2017 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger
Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen
Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -