Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nach der Neufassung der KV M- V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

JOACHIM GmbH                                  350,00 € nach § 52 Abs. 2

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Annahme der Spenden i. H. v. 350,00 € nach § 52 Abs. 2 entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von 350,00 € auf dem Produktkonto 08 281 41459.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -