Sitzung: 29.06.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/384
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M- V
vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in
öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit
dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.
JOACHIM GmbH 350,00 € nach
§ 52 Abs. 2
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Annahme der Spenden i. H.
v. 350,00 € nach § 52 Abs. 2 entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen
in Höhe von 350,00 € auf dem Produktkonto 08 281 41459.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -