Sitzung: 17.05.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/949
Sach- und Rechtslage:
Die Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ ist 1992 in Kraft getreten.
In den Jahren 1992 – 2006 wurde der
Bebauungsplan Nr. 1 zwischenzeitlich durch ein
7 Änderungsverfahren den aktuellen
Plananforderungen angepasst. Innerhalb der Gewerbe-gebietsentwicklung wurde
zwischenzeitlich der B-Plan Nr. 5 incl. dessen 1. Änderung zur Erweiterung des
Plangebietes aufgestellt. Die Änderungen bezogen sich auf die Anpassung des
Plangebietes, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bebauungsdichte,
der grünordnerischen Festsetzungen sowie der bauordnungsrechtlichen
Gestaltungsvorschriften. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist am
19.09.2006 in Kraft getreten und ersetzt den B-Plan Nr. 5. Alle bisher
vollzogenen Änderungen bauen aufeinander auf und gelten, sofern nicht
angepasst, somit weiter.
Die nunmehr
notwendige 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 basiert auf den weiteren
baulichen Entwicklungen des ansässigen Möbelmarktes XXXL-Rück. Hierfür sind die
planungsrechtlichen, grünordnerischen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes auf die aktuellen Marktentwicklungen und Rechtsgrundlagen
hin anzupassen.
In der Planzeichnung
ist der Änderungsbereich gekennzeichnet und klar abgegrenzt dargestellt.
Konflikte für die Umgebung sind nicht erkennbar.
Gemäß § 8 Abs. 3
BauGB wird ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes
notwendig werden.
Die Planungskosten
für das Änderungsverfahren sind von dem Antragsteller zu tragen.
Der Bauausschuss der
Gemeinde Pampow befürwortet die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.
Der
Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung von Pampow beschließt die 8.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ durchzuführen.
Ziel der Änderung ist
die Abänderung von planungsrechtlichen Regelungen für die Nutzung eines
weiteren Geländeteiles als sonstiges Sondergebiet für die geplante Erweiterung
des Möbelmarktes. Die positive wirtschaftliche Entwicklung am Standort bedingt
eine Änderung der südlich gelegenen Gewerbegebietsfläche (GE) à hin zu einem sonstigen Sondergebiet Möbelmarkt (SO
Möbelmarkt).
Dazu erfolgt die
Änderung der Planzeichnung (Teil A) und des Textes (Teil B).
Die noch in der 7. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1 dargestellte Wegeachse von der Ahornstraße in
Richtung Osten bis zur Bahnlinie entfällt, da diese Trasse nie gebaut wurde und
auch im Zuge der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 als entbehrlich festgelegt
wurde. In der 8. Änderung
des B-Planes Nr. 1 wird die Planstraße C entfernt und die Fläche dem Sonstigen
Sondergebiet Möbelmarkt (SO Möbelmarkt) zugeschlagen.
Für den Änderungsbereich ist
ein Umweltbericht zu erstellen und die artenschutzrechtlichen Belange sind zu
untersuchen.
2.
Die Gemeindevertretung von
Pampow beauftragt die Amtsverwaltung die Planungsanzeige durchzuführen und die
landesplanerischen Hinweise einzuholen.
3.
Es ist die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB durchzuführen.
4.
Es ist die frühzeitige
Behördeninformation nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und der erforderliche
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB
abzuklären.
5.
Der Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
6.
Der Aufstellungsbeschluss
2010/PAM/628 und der Beschluss 2010/PAM/629 zur Veränderungssperre zur 8.
Änderung des B-Plan Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu
tragen.
Anlage:
Planunterlagen
zur 8. Änderung B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Pampow
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-