Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.

 

Ausgangspunkt der 4. Planänderung des Flächennutzungsplanes ist die geplante Änderung der Gewerbegebietsfläche in eine großflächige Sondergebietsfläche zum Zwecke der Erweiterung des Einrichtungshauses XXXL-Rück im Gewerbegebiet Pampow. Dies dient der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des ansässigen Möbelmarktes.

Zur Zeit wird der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Pampow ein achtes mal geändert.

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Der Geltungsbereich der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 weicht in Teilen von den Zielvorstellungen, die die Gemeinde im Ursprungsflächennutzungsplan dargelegt hat, ab. Der nördliche und südliche Teil ist im Flächennutzungsplan momentan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die noch im Flächennutzungsplan dargestellte Wegeachse von der Ahornstraße in Richtung Osten bis zur Bahnlinie entfällt, da diese Trasse nie gebaut wurde und auch im Zuge der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 als entbehrlich festgelegt wurde. In der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 wurde die Planstraße C entfernt. Es ist in diesem Zusammenhang eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungs-planes im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB notwendig. Somit ist Übereinstimmung mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde herzustellen. Diesem Ansinnen dient die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

In der Planzeichnung ist der Änderungsbereich gekennzeichnet und klar abgegrenzt dargestellt.

Konflikte für die Umgebung sind nicht erkennbar.

 

Die Planungskosten für das Änderungsverfahren sind vom Antragsteller zu tragen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Pampow befürwortet die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Pampow gemäß der beiliegenden Anlage.
  2. Die derzeit ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen werden in ein Sonstiges Sondergebiet (SO Möbelmarkt) geändert  (siehe Anlage Planzeichnung). Die nicht mehr notwendige Wegeachse im südlichen Plangebietsteil entfällt. Für den Änderungsbereich ist ein Umweltbericht im sogenannten „Abschichtungsverfahren“ zu erstellen.

 

  1. Die Gemeindevertretung von Pampow beauftragt die Amtsverwaltung die Planungsanzeige durchzuführen und die landesplanerischen Hinweise einzuholen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4(1) BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen.

 

Anlage:

Planunterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -