Sitzung: 17.05.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/946
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow verfügt
über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Ausgangspunkt
der 4. Planänderung des Flächennutzungsplanes ist die geplante Änderung der
Gewerbegebietsfläche in eine großflächige Sondergebietsfläche zum Zwecke der
Erweiterung des Einrichtungshauses XXXL-Rück im Gewerbegebiet Pampow. Dies
dient der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des ansässigen Möbelmarktes.
Zur Zeit wird
der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Pampow ein achtes mal geändert.
Gemäß § 8 Abs.
2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind Bebauungspläne aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der
Geltungsbereich der 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 weicht in Teilen von den
Zielvorstellungen, die die Gemeinde im Ursprungsflächennutzungsplan dargelegt
hat, ab. Der nördliche und südliche Teil ist im Flächennutzungsplan momentan
als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die noch im Flächennutzungsplan
dargestellte Wegeachse von der Ahornstraße in Richtung Osten bis zur Bahnlinie
entfällt, da diese Trasse nie gebaut wurde und auch im Zuge der 8. Änderung des
B-Planes Nr. 1 als entbehrlich festgelegt wurde. In der 8. Änderung des B-Planes
Nr. 1 wurde die Planstraße C entfernt. Es ist in diesem Zusammenhang eine
entsprechende Anpassung des Flächennutzungs-planes im so genannten
Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB notwendig. Somit ist Übereinstimmung mit
den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde herzustellen. Diesem
Ansinnen dient die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
In der Planzeichnung ist der
Änderungsbereich gekennzeichnet und klar abgegrenzt dargestellt.
Konflikte für die Umgebung
sind nicht erkennbar.
Die Planungskosten für das Änderungsverfahren
sind vom Antragsteller zu tragen.
Der Aufstellungsbeschluss ist bekanntzumachen und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Bauausschuss der
Gemeinde Pampow befürwortet die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow
beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für
die Gemeinde Pampow gemäß der beiliegenden Anlage.
- Die derzeit ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen
werden in ein Sonstiges Sondergebiet (SO Möbelmarkt) geändert (siehe Anlage Planzeichnung). Die nicht
mehr notwendige Wegeachse im südlichen Plangebietsteil entfällt. Für den
Änderungsbereich ist ein Umweltbericht im sogenannten
„Abschichtungsverfahren“ zu erstellen.
- Die
Gemeindevertretung von Pampow beauftragt die Amtsverwaltung die
Planungsanzeige durchzuführen und die landesplanerischen Hinweise
einzuholen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4(1) BauGB und der
Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu
tragen.
Anlage:
Planunterlagen
zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-