Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

 

Zu der letzten Entgeltverhandlung wurde die Gemeinde Pampow durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe offiziell nicht geladen. Der Verwaltung wurden die eingereichten Unterlagen der Volkssolidarität zugearbeitet. Frau Dahl, als Sachbearbeiterin im Bereich Kindertagesstätten, hat diese ausgewertet; war bei der Verhandlung anwesend und hat diese begleitet. Ein Vertreter der Gemeinde konnte aufgrund der fehlenden Einladung an diesem Termin nicht teilnehmen.

 

Die Vereinbarung zur Entgeltverhandlung wurde im Nachgang von der Sachbearbeiterin der Verwaltung für die Gemeinde unterzeichnet. Die Eltern wurden daraufhin durch einen Aushang über die neuen Entgelte von der Volkssolidarität informiert. Die Gemeinde als auch der Elternrat der Kita waren nicht involviert.

 

Die Eltern vertreten durch den Elternrat und die Gemeindevertretung sind mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verfahrensweise:

 

  1. eingehende Einladungen werden durch den zuständigen Sachbearbeiter an den Bürgermeister weitergeleitet. Eine Kopie verbleibt in der Verwaltung, eine Kopie ergeht an den Sozialausschussvorsitzenden.

 

  1. Der zuständige Sachbearbeiter prüft die eingereichten Unterlagen des Trägers und arbeitet Änderungen und Fragenstellungen ein. bzw. bewertet diese.

 

  1. Nach Vorlage der ausgewerteten Unterlagen bei dem Paritätischen Ausschuss und dem Sozialausschussvorsitzenden, hat dieser zeitnah vor der Entgeltverhandlung eine Sozialausschusssitzung unter Hinzuziehung des Elternrates und des zuständigen Sachbearbeiters einzuberufen.

 

  1. Die Gemeindevertretung legt im Vorfeld der Entgeltverhandlung fest, wer diese als Vertreter begleitet.

 

  1. Nach erfolgreicher Verhandlung ist der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter berechtigt die daraus resultierende Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -