Sitzung: 17.05.2017 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/PAM/944
Sach- und Rechtslage:
Zu der letzten Entgeltverhandlung wurde die Gemeinde
Pampow durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe offiziell nicht geladen.
Der Verwaltung wurden die eingereichten Unterlagen der Volkssolidarität
zugearbeitet. Frau Dahl, als Sachbearbeiterin im Bereich Kindertagesstätten,
hat diese ausgewertet; war bei der Verhandlung anwesend und hat diese
begleitet. Ein Vertreter der Gemeinde konnte aufgrund der fehlenden Einladung
an diesem Termin nicht teilnehmen.
Die Vereinbarung zur Entgeltverhandlung wurde im
Nachgang von der Sachbearbeiterin der Verwaltung für die Gemeinde
unterzeichnet. Die Eltern wurden daraufhin durch einen Aushang über die neuen
Entgelte von der Volkssolidarität informiert. Die Gemeinde als auch der
Elternrat der Kita waren nicht involviert.
Die Eltern vertreten durch den Elternrat und die
Gemeindevertretung sind mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt folgende Verfahrensweise:
- eingehende Einladungen werden durch den zuständigen Sachbearbeiter
an den Bürgermeister weitergeleitet. Eine Kopie verbleibt in der
Verwaltung, eine Kopie ergeht an den Sozialausschussvorsitzenden.
- Der zuständige Sachbearbeiter prüft die eingereichten Unterlagen des
Trägers und arbeitet Änderungen und Fragenstellungen ein. bzw. bewertet
diese.
- Nach Vorlage der ausgewerteten Unterlagen bei dem Paritätischen
Ausschuss und dem Sozialausschussvorsitzenden, hat dieser zeitnah vor der
Entgeltverhandlung eine Sozialausschusssitzung unter Hinzuziehung des
Elternrates und des zuständigen Sachbearbeiters einzuberufen.
- Die Gemeindevertretung legt im Vorfeld der Entgeltverhandlung fest,
wer diese als Vertreter begleitet.
- Nach erfolgreicher Verhandlung ist der Bürgermeister oder einer
seiner Stellvertreter berechtigt die daraus resultierende Vereinbarung zu
unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-