Sitzung: 04.05.2017 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/WAR/377
Sach- und Rechtslage:
Der Leitende
Verwaltungsbeamte des Amtes Stralendorf ist durch die untere
Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert worden, Beschlussvorlagen und abgestimmte
Satzungsentwürfe für die Gemeindevertretersitzungen vorbereiten zu lassen.
Die untere
Rechtsaufsichtsbehörde verweist auf die Beitragserhebungspflicht von
Straßenbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz MV (KAG MV) und die Verpflichtung zum Erlass der
entsprechenden Satzungen.
Eine
Eckgrundstücksvergünstigung sollte entspr. der aktuellen Rechtsprechung nicht
gewählt werden. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde weist auf die Möglichkeit
einer sog. Billigkeitsentscheidung z.B. Teilerlass nach §§ 12 KAG MV i. V. m.
227 AO hin, um eine unbillige Belastung mehrfach erschlossener Grundstücke
auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt
die anliegende Straßenbaubeitragssatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Sollte die Gemeinde
den Beschluss nicht fassen, besteht die Möglichkeit, dass die Kommunalaufsicht
bei Förderprojekten eine negative Stellungnahme abgibt und die Gemeinde dadurch
keine Fördermittel erhält.
Die
anwesenden Gemeindevertreter stimmen einstimmig für die Vertagung der
Beschlussvorlage.