Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn verfügt über eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung die in vier Teilbereichen angepasst und ergänzt werden soll. Ziel ist es hierbei, Bebauungsmöglichkeiten in den vier Teilbereichen zu eröffnen und den vorhandenen Bestand zu sichern. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes soll sich die zukünftige Bebauung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Die Zielsetzungen in den einzelnen Teilbereichen stellen sich wie folgt dar:

 

Teilbereich 1:

Sicherung und Ergänzung der Bebauung in Abrundung des Feldweges unter Berücksichtigung einer privaten Grünfläche.

 

Teilbereich 2:

Darstellung von Bebauungsmöglichkeiten auf den rückwärtigen Grundstücksbereichen Bergstraße Nr. 13a durch Klarstellung.

 

Teilbereich 3:

Klarstellung der Grenze des Geltungsbereiches an der Hauptstraße zwischen den bebauten Grundstücken Nr. 10 und Nr. 12 mit dem Ziel, eine straßenbegleitenden Bebauung zu ermöglichen.

 

Teilbereich 4:

Ergänzung der vorhandenen Bebauung um ein Wohngrundstück im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße 20 unter Berücksichtigung des Waldabstandes.

 

Die Voraussetzungen für die Einbeziehung der Teilflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sind gegeben. Die einbezogenen Flächen sind durch die angrenzende bauliche Nutzung hinreichend geprägt und darüber hinaus im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeiten sind mit Rechtskraft der Satzung Vorhaben zulässig, die den Anforderungen  des § 34 BauGB entsprechen und die im Bereich der Ergänzungssatzung den Festsetzungen dieser Satzung entsprechen.

 

Beschlussvorschlag:

1.             Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn fasst den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Groß Rogahn.

 

2.             Die Änderungsbereiche werden Im Einzelnen wie folgt begrenzt:

 

Teilbereich 1:

-     nördlich:       durch landwirtschaftliche Fläche,

-     östlich:         durch die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Wohngrundstücke Bergstraße Nr. 13 und Nr. 13a,

-     südlich:        durch die bebauten Grundstücke Feldweg Nr. 3 und Nr. 4,

-     westlich:      durch landwirtschaftliche Fläche.

 

Teilbereich 2:

Rückwärtiger Grundstücksbereich des bebauten Grundstücks Bergstraße 13a.

 

Teilbereich 3:

Klargestellte Fläche zwischen den bebauten Grundstücken Hauptstraße Nr. 10 und Hauptstraße Nr. 12.

 

Teilbereich 4:

-     nördlich:       durch die vorhandene Bebauung Hauptstraße Nr. 20,

-     östlich:        durch die vorhandene Bebauung Hauptstraße Nr. 18a,

-     südlich:        durch Grünflächen,

-     westlich:      durch Waldflächen.

 

3.            Das Planungsziel besteht in der Klarstellung sowie in der Einbeziehung von einzelnen Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

 

4.             Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.              Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen soll das Planungsbüro Mahnel in 23936 Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten ca. 14.500,- Euro beinhalten einen möglichen Eigenanteil der Gemeinde von 3.500,- Euro. Diese sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

-       Frau Simone Reimann

-       Herr Thomas Klerch

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:          11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:         10

Davon stimmberechtigt:                                     8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -