Sitzung: 30.03.2017 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2017/ROG/305
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn verfügt über eine
rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung die in vier Teilbereichen
angepasst und ergänzt werden soll. Ziel ist es hierbei, Bebauungsmöglichkeiten
in den vier Teilbereichen zu eröffnen und den vorhandenen Bestand zu sichern.
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes soll sich die zukünftige
Bebauung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Die Zielsetzungen in den
einzelnen Teilbereichen stellen sich wie folgt dar:
Teilbereich 1:
Sicherung und Ergänzung der Bebauung in Abrundung des
Feldweges unter Berücksichtigung einer privaten Grünfläche.
Teilbereich 2:
Darstellung von Bebauungsmöglichkeiten auf den
rückwärtigen Grundstücksbereichen Bergstraße Nr. 13a durch Klarstellung.
Teilbereich 3:
Klarstellung der Grenze des Geltungsbereiches an der
Hauptstraße zwischen den bebauten Grundstücken Nr. 10 und Nr. 12 mit dem Ziel,
eine straßenbegleitenden Bebauung zu ermöglichen.
Teilbereich 4:
Ergänzung der vorhandenen Bebauung um ein Wohngrundstück
im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße 20 unter Berücksichtigung des
Waldabstandes.
Die Voraussetzungen für die Einbeziehung der Teilflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sind gegeben. Die einbezogenen Flächen
sind durch die angrenzende bauliche Nutzung hinreichend geprägt und darüber
hinaus im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt. Hinsichtlich der
planungsrechtlichen Zulässigkeiten sind mit Rechtskraft der Satzung Vorhaben
zulässig, die den Anforderungen des § 34
BauGB entsprechen und die im Bereich der Ergänzungssatzung den Festsetzungen
dieser Satzung entsprechen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn fasst den Aufstellungsbeschluss
über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil
Groß Rogahn.
2.
Die Änderungsbereiche werden Im
Einzelnen wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1:
-
nördlich: durch landwirtschaftliche Fläche,
- östlich:
durch die rückwärtigen
Grundstücksbereiche der Wohngrundstücke Bergstraße Nr. 13 und Nr. 13a,
- südlich: durch die bebauten Grundstücke Feldweg
Nr. 3 und Nr. 4,
- westlich: durch landwirtschaftliche Fläche.
Teilbereich 2:
Rückwärtiger Grundstücksbereich des bebauten Grundstücks
Bergstraße 13a.
Teilbereich 3:
Klargestellte Fläche zwischen den bebauten Grundstücken
Hauptstraße Nr. 10 und Hauptstraße Nr. 12.
Teilbereich 4:
- nördlich: durch die vorhandene Bebauung Hauptstraße
Nr. 20,
- östlich: durch die vorhandene Bebauung
Hauptstraße Nr. 18a,
- südlich: durch Grünflächen,
- westlich: durch Waldflächen.
3.
Das Planungsziel besteht in der
Klarstellung sowie in der Einbeziehung von einzelnen Flächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
5.
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen soll
das Planungsbüro Mahnel in 23936 Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11,
beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten ca. 14.500,-
Euro beinhalten einen möglichen Eigenanteil der Gemeinde von 3.500,- Euro.
Diese sind im Haushalt eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen:
-
Frau Simone Reimann
- Herr
Thomas Klerch
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-